Fahrradprüfung / Radfahrunterricht
Die Fahrradprüfung im Sachunterricht der 4. Klasse ist ein zentrales Element der Verkehrserziehung im Berliner Rahmenlehrplan und dient der Sicherheit sowie der Mobilitätsbildung der Schülerinnen und Schüler.
Rechtliche Grundlage und Zielsetzung
Die Radfahrausbildung ist in der Berliner Grundschulverordnung (§13) und im Rahmenlehrplan Teil B und C fest verankert. Sie ist verpflichtend in den Jahrgangsstufen 3 oder 4 und soll Kinder zu selbstständigen, sicheren und umweltbewussten Verkehrsteilnehmenden machen. Pro Schuljahr sind mindestens zehn Stunden für die Verkehrs- und Mobilitätserziehung zu verwenden.
Ablauf der Fahrradprüfung
Die Prüfung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Der theoretische Unterricht wird im Sachunterricht durchgeführt und behandelt Verkehrsregeln, Verkehrszeichen, das verkehrssichere Fahrrad, Vorfahrtsregeln und das Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmenden. Die praktische Prüfung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Polizei und findet meist in der Jugendverkehrsschule oder im schulischen Umfeld statt. Nach bestandener Prüfung erhalten die Schülerinnen und Schüler einen Radfahrschein.
Inhalte und Kompetenzen
Wichtige Inhalte der Fahrradprüfung sind:
- Verkehrsregeln und Schilder
- Vorfahrtsregeln und Fairness
- Sicheres Fahrradfahren: Aufsteigen, Handzeichen, Schulterblick
- Bedeutung des Fahrradhelms und Sichtbarkeit bei Dunkelheit
- Risiken der eigenen Mobilität und Erste Hilfe
- Richtiges Verhalten im Straßenverkehr
Die Prüfung überprüft theoretisches Wissen (meist in Form eines Fragebogens mit Multiple-Choice-Fragen) und praktisches Können (Fahrmanöver, Verhalten im Verkehr, Reaktionsvermögen). Die Durchführung und Auswertung erfolgen durch die Lehrkräfte; die Polizei oder externe Berater unterstützen auf Anfrage der Schule.
Organisation und Unterstützung
- Die verantwortliche Lehrkraft im Sachunterricht, ggf. mit Unterstützung durch die Polizei und Jugendverkehrsschule führen den Unterricht durch.
- Die Teilnahme an der praktischen Prüfung setzt das Bestehen des theoretischen Teils sowie das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten voraus.
Hinweise für die Praxis
- Die praktische Fahrradausbildung erfolgt idealerweise auf dem Verkehrsübungsplatz oder im realen Straßenumfeld.
- Kinder, die die Prüfung nicht bestehen, dürfen diese wiederholen.